ZUBEHÖR:
Befestigungsmittel für Brüstungsverkleidungen:
GLEITPUNKT
Der Bohrdurchmesser ist je nach benötigtem Dehnungsspiel größer als der Durchmesser des Befestigungsmittels zu bohren. Schaftdurchmesser des Befestigungsmittels plus 2 mm pro Meter Verkleidungsmaterial vom Festpunkt ausgehend. Der Kopf des Befestigungsmittels muss so groß sein, dass das Bohrloch immer abgedeckt ist.
Das Befestigungsmittel wird so gesetzt, dass sich die Platte bewegen kann. Nieten werden mit Nietsetzlehren gesetzt. Der definierte Abstand des Nietkopfes lässt ein Bewegen der Teile im Bohrloch zu (Spiel + 0,3 mm). Schrauben dürfen nicht zu fest angezogen werden. Keine Senkschrauben verwenden.
Der Mittelpunkt der Bohrung in der Unterkonstruktion muss mit dem Mittelpunkt der Bohrung in der BALKOTEC® Brüstung – Platten übereinstimmen. Mit Bohrhilfen bohren! Die Befestigungsmittel sind von der Mitte der Platte ausgehend zu setzen.
FESTPUNKT
Festpunkte dienen der gleichmäßigen Verteilung (Halbierung) der Quell- und Schwindbewegungen. Der Bohrdurchmesser in BALKOTEC® Brüstung ist gleich groß wie der Durchmesser des Befestigungsmittels.
Grundsätzlich dürfen nur Befestigungsmittel aus nicht korrodierendem Material verwendet werden.
Balkonschraube (A2): M5 mit blanken Kopf oder Lackierung, Kopfdurchmesser: 16 mm, Schraubenlänge = Klemmdicke + ≥ 9 mm
Alu-Blindniet: 5 mm mit Großkopf farbig lackiert für Alu-Unterkonstruktion, Nietkopf: 14/ 16 mm
Abreißkraft des Nietdorns: ≤ 5,6 KN/ Niethülse nach DIN EN 755-2
Niro Blindniet (A2): 5 mm mit Großkopf farbig lackiert für Stahlunterkonstruktion, Nietkopf: 14/ 16 mm
Abreißkraft des Nietdorns: ≤ 5,8 KN